Der Pflichtunterricht findet in der für eine verlässliche Grundschule üblichen Zeit statt.
Das zusätzliche außerunterrichtliche Angebot am Nachmittag findet an 4 Tagen in der Woche (Montag bis Donnerstag) jeweils bis 15.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Eine Anmeldung kann wahlweise für einen bis zu vier Tagen erfolgen und ist bindend für ein Schuljahr. Anmeldungen im laufenden Schuljahr sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich (Nachweis der Dringlichkeit ist zu erbringen).
In Absprache mit den Eltern entscheiden die Schülerinnen und Schüler welches Angebot sie für ein Schulhalbjahr wahrnehmen möchten. Die Anmeldung ist bindend.
Schüler und Schülerinnen der 1. Klassen haben erst ab dem 2. Schulhalbjahr die Möglichkeit ein AG Angebot zu wählen. Im 1. Halbjahr verbleiben sie in einer Stammgruppe und werden dort betreut, um eine Überforderung zu vermeiden.
Die Teilnahme am Nachmittagsangebot ist bis auf das Mittagessen grundsätzlich kostenfrei. Für einzelne Angebote können geringe Kosten entstehen, wobei darauf zu achten ist, dass jeder die Möglichkeit hat auch solche Angebote wahrzunehmen.
Für den Nachmittag werden die Schülerinnen und Schüler in Gruppen eingeteilt. Optimal wäre eine geschlossene Gruppe mit einer festen Bezugsperson, die die Kinder an allen Tagen nach Unterrichtsschluss übernimmt, sie zum Mittagessen begleitet, als Ansprechpartner in der freien Spielzeit und in der Lernzeit zusätzlich zur Verfügung steht und den Übergang zu den Nachmittagsangeboten begleitet.
Da die personelle Versorgung und die Zusammensetzung der Gruppen mit den Anmeldezahlen- und tagen der Schüler und Schülerinnen korrelieren, muss von Jahr zu Jahr neu geprüft werden, in wieweit die Möglichkeit besteht, diese optimalen Bedingungen umzusetzen.
Eine kostenpflichtige Anschlussbetreuung (Hort) von 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr (Montag bis Donnerstag) und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Freitag) wird vom Schulträger organisiert. Daran gekoppelt ist eine Ferienbetreuung.